Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand Januar 2011
1. Einbeziehung
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Freiberger Brauhaus GmbH – nachstehend "Brauerei" genannt - und ihren Geschäftspartnern – nachstehend "Kunde" genannt - , soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Lieferung / Abholung
Lieferungen erfolgen entweder durch die Brauerei direkt oder durch von der Brauerei eingesetzte Lieferanten gemäß jeweiliger Toureneinteilung nach rechtzeitiger Bestellung. Teillieferungen sind zulässig.
Beladezeiten für Abholer sind montags – freitags von 5:30 – 22:30 Uhr. Abweichungen können in Absprache erfolgen.
3. Qualität
Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten.
Bier soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Bierkellertemperatur liegt bei 7– 8 oC.
4. Gewährleistung
Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich zu rügen.
Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
Bei berechtigten Beanstandungen wird die Brauerei Fehlmengen nachliefern bzw. die Ware umtauschen. Ist ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, wird die Brauerei nach Wahl des Kunden die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
5. Zahlung
5.1 Preise
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Fälligkeit
Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzüge fällig. Sofern dem Kunden durch eine besondere Vereinbarung eine Zahlungsfrist eingeräumt worden ist, hat die Zahlung spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei der Brauerei einzugehen.
5.3 Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
5.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im übrigen kann die Brauerei Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich ab Eintritt des Verzuges verlangen.
5.5 Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
5.6 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.
Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet, noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.
Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Die Brauerei verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
6. Leergut
6.1 Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Gleiches gilt sinngemäß für Leergut von Handelswaren, die die Brauerei ausliefert.
6.2 Pfand
Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
6.3 Rückgabe und Abrechnung
Der Kunde hat das Leergut alsbald, nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unverzüglich, zurückzugeben; bei Selbstabholung zurückzubringen.
Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.
Die Brauerei ist nur verpflichtet, sortiertes, brauereieigenes Leergut zurückzunehmen. Unvollständig bestückte oder mit Flaschen falscher Größe oder Beschaffenheit bestückte Kästen können zurückgewiesen werden. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten, wobei die eingezahlten Pfandbeträge angerechnet werden.
6.4 Leergutauszüge
Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.
7. Sonstiges
7.1 Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
7.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Freiberg/Sachsen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
7.3 Schriftform und Heilung
Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Brauerei schriftlich bestätigt wurden. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
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