Musik ein
Gästebuch Freiberger auf Facebook

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand Januar 2011

6. Leergut

6.1 Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung versehene Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränkecontainer und Paletten) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Gleiches gilt sinngemäß für Leergut von Handelswaren, die die Brauerei ausliefert.

6.2 Pfand
Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Fall als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

6.3 Rückgabe und Abrechnung
Der Kunde hat das Leergut alsbald, nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unverzüglich, zurückzugeben; bei Selbstabholung zurückzubringen.
Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.
Die Brauerei ist nur verpflichtet, sortiertes, brauereieigenes Leergut zurückzunehmen. Unvollständig bestückte oder mit Flaschen falscher Größe oder Beschaffenheit bestückte Kästen können zurückgewiesen werden. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz zu leisten, wobei die eingezahlten Pfandbeträge angerechnet werden.

6.4 Leergutauszüge
Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

7. Sonstiges

7.1 Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

7.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Freiberg/Sachsen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

7.3 Schriftform und Heilung
Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Brauerei schriftlich bestätigt wurden. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Lieferungs-und-Zahlungsbedingungen.pdf

Jetzt abonnieren und immer aktuell informiert sein!

Newsletter

Radeberger Gruppe 850 Jahre Freiberg