Historie

- Sächsische Braukunst

Sächsiche Braukunst von 1266-1839Sächsiche Braukunst von 1850-1879Sächsiche Braukunst von 1884-1898Sächsiche Braukunst von 1903-1918Sächsiche Braukunst von 1922-1948Sächsiche Braukunst von 1950-1967Sächsiche Braukunst von 1982-1998Sächsiche Braukunst ab 1999

1266

Erstmals urkundlich erwähnt wird das Freiberger Bier anlässlich eines Streites zwischen Freiberg und Dippoldiswalde. In einem Urteil wird entschieden, dass „...auf allen gewinnhaften Zechen nur noch freibergisches Bier zu verkaufen...“ ist. Damit besitzt Freiberg den ältesten Nachweis des Bierbrauens in Sachsen.

Nach der Gewohnheit, das Bier im eigenen Haushalt zu brauen, wird die Bierherstellung in Brau- und Malzhäusern konzentriert.



ab 1300

Die Stadt Freiberg erhält Privilegien wie das Brau- und Schankrecht und den Vorzug, dass im Umkreis einer sog. Bannmeile (Radius von ca. 15 km) nur Freiberger Bier gehandelt und ausgeschenkt werden darf.



1438

Die Landesversammlung beschließt die Einführung der Zise, einer Verbrauchssteuer auf alles verkaufte Bier. „Freibergisch Bier“ wird bis Prag, Wien und Breslau exportiert. Auch der Dresdner Hof bezieht Bier aus Freiberg.

Darstellung eines Bierbrauers, Anfang 16. Jh.

ab 1530



Im Jahresdurchschnitt werden 71.000 Hektoliter Bier in Freiberg gebraut. Städtische Bestimmungen regeln die Bierherstellung, die jährlich zwischen Ende Oktober und Mitte März stattfindet.

In der Bergstadt findet das Bier einen guten Absatz. Ausgeschenkt wird es in öffentlichen Gaststätten, Klöstern, Hospitälern und Badestuben. Zusätzlich werden viele Fässer nach Dresden, Pirna und Graz geliefert.

ab 1700



Das Brauwesen Freibergs bleibt den überlieferten mittelalterlichen Strukturen verbunden. Als Folge des Dreißigjährigen Krieges zwingen die ständige Erhöhung der städtischen Abgaben und steigende Steuerlasten die brauenden Bürger zu einer Vereinfachung der Brauweise. Der Bierabsatz und die wirtschafltiche Situation verschlechtern sich.

Bierlieferschein, 1807

1773

Der Übergang vom Losbrauen zum Reihebrauen bringt weder Absatzsteigerung noch eine wirtschaftliche Verbesserung.



1839

Erste Vorschläge zur Zusammenfassung der Braukapazitäten können sich nach der Aufhebung der Zwangsrechte durch die Landesregierung langsam durchsetzen. Sie führen zur Gründung einer Braugenossenschaft und der Organisation der Communbrauerei.

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